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Was Sie über
Ihr Arbeitszeugnis
wissen müssen

Das Arbeitszeugnis

Im Arbeitszeugnis, das Sie mit Beendigung Ihres Dienstverhältnisses erhalten, bewertet Ihr Arbeitgeber die Zufriedenheit mit der Erfüllung Ihrer Tätigkeiten und Ihrem Sozialverhalten. Dabei lohnt sich ein Blick auf das Geschriebene zwischen den Zeilen.

Wenn Sie aus einem Unternehmen ausscheiden, haben Sie nach dem Angestelltengesetz (§39) Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Diesen Anspruch sollten Sie auch einfordern, damit Sie Ihre Tätigkeiten für zukünftige Bewerbungen nachweisen können.

Die Art und Weise wie dieses gestaltet ist, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Während die einen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen, beschränken sich anderen Unternehmen auf ein so genanntes einfaches Arbeitszeugnis.

Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis

Im qualifizierten Arbeitszeugnis werden im Gegensatz zum einfachen Arbeitszeugnis Aussagen zu Ihren Tätigkeiten getroffen. Zusätzlich enthält es Einschätzungen zur Qualität Ihrer Leistung und Ihrem Sozialverhalten. Abgesehen von der Tatsache, dass Sie einen Eindruck über die Zufriedenheit Ihres Arbeitgebers erhalten, sind zukünftige Arbeitgeber sehr an der getroffenen Einschätzung interessiert. Sie sehen diese neben Ihrem Lebenslauf als Unterstützung bei der Entscheidung, ob Sie zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden oder nicht.

Laut Angestelltengesetz ist das Unternehmen aber nur verpflichtet „bei Beendigung des Dienstverhältnisses dem Angestellten auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und Art der Dienstleistung auszustellen. Eintragungen und Anmerkungen im Zeugnisse, durch die dem Angestellten die Erlangung einer neuen Stelle erschwert wird, sind unzulässig.“

Das Gesetz verbietet also ein Arbeitszeugnis, das es Ihnen erschwert einen neuen Job zu bekommen. Obwohl Ihr Arbeitgeber nicht zwingend eine qualifizierte Stellungnahme abgeben muss, sollten Sie diese dennoch versuchen einzufordern. Auch wenn manche Unternehmen standardmäßig nur ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen, kann dieses bei zukünftigen Arbeitgebern den Anschein erwecken, dass Ihre Arbeitsleistung nicht zufriedenstellend war.

Tipp!

Wenn sich der Personaler nicht darauf einlässt, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu schreiben, so sollte er aber vermerken, dass das Unternehmen grundsätzlich nur einfache Arbeitszeugnisse ausstellt. Damit wissen zukünftige Arbeitgeber, dass die Art des Arbeitszeugnisses nicht zwingend etwas mit der Zufriedenheit Ihrer Tätigkeit zu tun hat (aber haben kann).

Inhalte eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Wenn Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten, sollte dieses zumindest Folgendes beinhalten:

* auf einem offiziellen Briefpapier gedruckt sein
* den Titel Arbeitszeugnis enthalten
* persönliche Daten wie Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Dauer Ihrer Anstellung und Positionsbezeichnung beinhalten
* eine Auflistung Ihrer Haupt- und Nebentätigkeiten zeigen
* eine Bewertung der Qualität Ihrer Tätigkeiten und des Sozialverhaltens geben
* eine Schlussformulierung haben
* Ort, Datum und Unterschrift mit Firmenstempel aufweisen

Formulierung der Bewertung

Wie bereits erwähnt ist es untersagt negative Aussagen im Arbeitszeugnis zu treffen. Da Personaler aber auch keine geschönten Arbeitszeugnisse ausstellen werden, haben sich Formulierungen etabliert, die zwar nicht negativ klingen aber dennoch versteckte Kritik beinhalten. Wenn wir uns am Schulnotensystem orientieren, können die Formulierungen bezüglich der Zufriedenheit in etwa so übersetzt werden:

Die Schlussformulierung

Nicht nur die Formulierungen, die die Zufriedenheit mit der Erfüllung Ihrer Tätigkeiten betreffen sind ausschlaggebend für Ihre Chancen am Arbeitsmarkt. Ein wesentliches, wenn nicht sogar das wesentlichste Merkmal ist die Formulierung am Ende des Arbeitszeugnisses. Diese beinhaltet Informationen, ob Ihr Arbeitgeber Ihr Ausscheiden bedauert oder vielleicht sogar froh darüber ist.

Sehen Sie sich an, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen „weiterhin viel Erfolg“ wünscht oder „viel Erfolg“. Ersteres impliziert, dass Sie bisher bereits erfolgreich waren, während die zweite Aussage darauf hindeutet, dass der Erfolg bisher ausblieb, sich aber möglicherweise zukünftig einstellt.

Kann ich ein Arbeitszeugnis anfechten?

Wenn Sie mit der Formulierung im Arbeitszeugnis nicht einverstanden sind oder Ihnen etwas unklar ist, sollten Sie dies in jedem Fall mit dem zuständigen Personaler besprechen. Dieser ist aber nicht dazu verpflichtet das Arbeitszeugnis nach Ihren Wünschen auszustellen. Die Art und Weise wie Sie aus dem Unternehmen ausscheiden, bestimmt hier wahrscheinlich auch das Entgegenkommen der Personalabteilung.

Sie sehen, dass das Arbeitszeugnis nicht einfach nur ein Blatt Papier ist, sondern dass sich darin durchaus wichtige, wenn auch manchmal versteckte Informationen finden. Diese können für Ihr berufliches Weiterkommen ausschlaggebend sein.

Über die Autorin

Lisa-Maria Gnant, B.A. war viele Jahre im HR in der IT und Automotive-Branche tätig. Seit März 2019 ist sie Teil von qualityfox, einem StartUp aus Wieselburg im Bereich Personalvermittlung exklusiv für die Qualitätsbranche. qualityfox rekrutiert und vermittelt qualifiziertes Personal, bietet eine Stellenbörse für Jobausschreibungen, einen Talent-Pool für Kandidaten und eine Plattform für Interim-Manager, die offene Positionen kurzfristig abdecken oder Ihre Inhouse-Talente trainieren. www.qualityfox.at

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